Rechtsprechung
VG Ansbach, 13.12.2007 - AN 14 K 05.01100 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 08.675
Kostenerstattung nach § 89e SGB 8
Wie mit Urteil vom selben Tag im Verfahren Nr. AN 14 K 05.01100 ebenfalls festgestellt, habe der Vater mit seinem Zuzug am 7. Juni 2001 zwar einen gewöhnlichen Aufenthalt in Schwabach begründet. - OLG Saarbrücken, 16.05.2023 - 6 UF 60/23
Pflegschaftssache: Pflegschaftszuständigkeit des Jugendamts bei tatsächlichem …
Die Beendigung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I kann - was § 87 c Abs. 3 S. 2 SGB VIII gerade voraussetzt - auch erfolgen, wenn nicht gleichzeitig ein anderweitiger gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird, nämlich dann, wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinne des § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I an dem bisherigen Aufenthaltsort entfallen, ohne dass hinsichtlich eines neuen Aufenthaltsortes diese Voraussetzungen vorliegen (Senatsbeschluss vom 4. November 2022 - 6 UF 130/22 - VG Ansbach, Urteil vom 13. Dezember 2007 - AN 14 K 05.01100 -, juris).